Langzeitarbeitskonten bei kbo: Flexibel Auszeiten planen und finanzieren
Zusammenfassung: Haben Sie manchmal das Gefühl, dass der Urlaub immer zu kurz ist oder die Elternzeit finanziell nicht lange genug reicht? Und der Renteneintritt scheint in immer weitere Ferne zu rücken? kbo hat gemeinsam mit der R+V Versicherung eine Lösung für seine Mitarbeitenden entwickelt: das Langzeitarbeitskonto. Mit diesem Modell können Sie Arbeitszeit und Gehalt ansparen, um sich später eine bezahlte Auszeit zu nehmen – sei es für ein Sabbatical, mehr Zeit mit der Familie, berufliche Weiterbildung, den Vorruhestand oder die Pflege von Angehörigen. Wie das genau funktioniert, erklärt Davina Traubach, Personalreferentin beim kbo-Kommunalunternehmen.
Von
amThemen:
1. Was ist ein Langzeitkonto?
Davina Traubach – D. T.: Ein Langzeitarbeitskonto ermöglicht es Mitarbeitenden, Arbeitsentgelt anzusparen, um später eine bezahlte Auszeit zu finanzieren. Die Einzahlungen werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind steuer- sowie sozialabgabenfrei. Das angesparte Guthaben wird ertragsbringend angelegt, und während der Freistellung wird das Gehalt aus dem Wertguthaben ausgezahlt. Hierbei fallen dann die üblichen Steuern und Abgaben an. Zudem wird weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sodass keine Kürzung der Rente zu befürchten ist. Das Prinzip lautet: „Heute ansparen, morgen flexibel sein.“
2. Wer kann Langzeitarbeitskonten in Anspruch nehmen?
D. T.: Dieses Angebot gilt für alle unbefristet beschäftigten Mitarbeitenden von kbo, die unter den TVöD und den Geltungsbereich der KBV Nr. 20 fallen. Ausgenommen sind:
- befristet Beschäftigte,
- geringfügig Beschäftigte,
- Leiharbeitnehmende,
- Auszubildende,
- Mitarbeitende in Altersteilzeit,
- Beamte,
- Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV Ärzte/VKA sowie
- Mitarbeitende mit weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
Auch das kbo-Kommunalunternehmen und die kbo-Service GmbH bieten Langzeitarbeitskonten für ihre Mitarbeitenden an, obwohl sie nicht unter die Konzernbetriebsvereinbarung fallen.
3. Was kann in das Langzeitarbeitskonto eingezahlt werden?
D. T.: Mitarbeitende können sowohl Zeitbestandteile wie Gleitzeitstunden und Urlaubstage (in Geld umgerechnet) als auch Teile ihres Lohns oder Gehalts in das Langzeitarbeitskonto einbringen. Diese Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, erst bei der Auszahlung werden Steuern und Abgaben erhoben. Mögliche Einzahlungsquellen sind:
- Regelmäßige Gehaltsbestandteile
- Jahressonderzahlungen
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Mehrarbeitsstunden
- Urlaubstage
Die Entscheidung, welche Gehalts- oder Zeitanteile in das Konto eingezahlt werden, erfolgt durch eine Umwandlungsvereinbarung.
4. Wie viel Geld kann angespart werden? Gibt es einen Mindest- oder Maximalbetrag?
D. T.: Es gibt festgelegte Ober- und Untergrenzen. Beispielsweise können maximal 10 Urlaubstage pro Jahr eingebracht werden. Wenn Teile des Bruttogehalts eingezahlt werden, muss das verbleibende Bruttogehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Außerdem darf das Guthaben nur so lange aufgestockt werden, wie eine Freistellung vor dem Rentenbeginn noch möglich ist.
5. Wofür kann das angesparte Guthaben verwendet werden?
D. T.: Das angesparte Guthaben kann für eine berufliche Auszeit genutzt werden, sei es für Weiterbildung, einen längeren Urlaub, die Pflege von Angehörigen oder einen vorzeitigen Ruhestand. Mitarbeitende können eine vollständige Freistellung wählen oder in Teilzeit arbeiten und das Gehalt mit dem Guthaben aufstocken. In beiden Fällen läuft das Gehalt weiter.
6. Wie wird das angesparte Geld angelegt und abgesichert?
D. T.: Die R+V Versicherung ist unser Partner für die Anlage und Insolvenzsicherung der Langzeitarbeitskonten. Sie stellt sicher, dass das Guthaben in jedem Fall vollständig ausgezahlt wird. Eventuell erzielte Überschüsse (Zinsen) werden dem Konto gutgeschrieben. Mitarbeitende können den Kontostand jederzeit über ein Onlineportal einsehen.
7. Was passiert bei beruflichen Veränderungen mit dem angesparten Guthaben?
D. T.: Bei einem Arbeitgeberwechsel besteht oftmals die Möglichkeit, das Langzeitarbeitskonto auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Guthaben ausgezahlt oder unter bestimmten Bedingungen auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden. Im Fall von Erwerbsminderung oder Tod wird das Guthaben an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt. Auf die Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.
8. Können zusätzliche externe Gelder eingezahlt werden?
D. T.: Nein, es können nur Entgeltbestandteile per Umwandlungsvereinbarung in das Langzeitarbeitskonto eingebracht werden. Externe Einzahlungen oder Privatvermögen sind nicht zulässig.
9. Wo gibt es ausführlichere Informationen zu den Langzeitkonten bei kbo?
D. T.: Alle wichtigen Informationen und FAQs finden sich auf der Intranetseite. Dort gibt es auch einen Freistellungsrechner zur individuellen Planung, eine Informationsbroschüre und die Konzernbetriebsvereinbarung Nr. 20. Für weitere Fragen können sich die Mitarbeitenden an ihre Personalabteilung vor Ort wenden.