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Als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann stehen Sie den Menschen bei 

Die Gesundheits- und Krankenpflege erhält und fördert die Gesundheit von Menschen. Darin ergänzt sie die Medizin, die ärztliche Tätigkeit. Auf beides sind unsere Patientinnen und Patienten angewiesen. Beides muss zusammenkommen. Das eine ohne das andere ist wirkungslos. Deshalb sind Sie als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann eine unverzichtbare Unterstützung der ärztlichen Funktion. Sie assistieren bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Sie sind immer dabei. Aber Sie sind auch da, wenn Arzt oder Ärztin die Behandlung beendet haben. Dann ist es Ihre Aufgabe, die kranken und pflegebedürftigen Menschen zu betreuen und zu versorgen. Damit sind Sie die wichtigste Ansprechperson für die Menschen, die Ihnen anvertraut sind. Beratungsgespräche gehören deshalb mit zu Ihren Aufgaben. 

Ausbildungsdauer:

  • 3 Jahre

Ausbildungsstätten:


Voraussetzungen: 

  • mittlerer Bildungsabschluss 
  • Alternative: Hauptschulabschluss und abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachhelferin/zum Pflegefachhelfer bzw. in der Altenpflegehilfe  
  • ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung in der angestrebten Tätigkeit
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis