„Seelische Notlagen auffangen und bewältigen“
Der Krisendienst Psychiatrie Oberbayern kooperiert zum Wohle von Menschen in seelischen Notlagen eng mit kommunalen Ämtern und dem sozialpsychiatrischen Netzwerk. Um diese Zusammenarbeit zu intensivieren, hat der Krisendienst mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München sowie Verbänden der Wohnungslosenhilfe eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Deren Ziel ist die „gemeinsame, zielorientierte und wirksame Unterstützung“ von hilfebedürftigen Münchener Bürgerinnen und Bürgerin in krisenhaften Situationen.
Erarbeitet haben die Vereinbarung der Krisendienst Psychiatrie Oberbayern und das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, das Stadtjugendamt, der Katholische Männerfürsorgeverein München, der Internationale Bund und das Diakonische Werk Rosenheim. Das Papier ist die Fortschreibung einer ersten Vereinbarung aus dem Jahr 2010. Es werden damit die Weichen für eine erweiterte interdisziplinäre, institutionenübergreifende Zusammenarbeit des Hilfenetzes und die gegenseitige Unterstützung aller Beteiligten zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger gestellt.
Im Vorwort heißt es, Menschen in schwierigen sozialen Lagen seien überdurchschnittlich oft von Krisen betroffen. „Werden die Notlagen nicht angemessen aufgefangen, können anhaltendes Leid, massive Beeinträchtigungen im Alltag oder gar unmittelbare Gefahren für Leben und Gesundheit der Betroffenen die Folge sein“, erklären Sozialreferentin Dorothee Schiwy und der Mitunterzeichner für den Krisendienst Psychiatrie Oberbayern, Andreas Bohnert. Mit dem Hinzukommen der Aufsuchenden SozialArbeit sei es künftig auch möglich, Menschen in Krisensituationen rund um den Erhalt der Wohnung zu beraten und zu unterstützen.
Das Ziel: engere Zusammenarbeit und ein noch besserer Umgang mit seelischen Notlagen
Die Vereinbarung richtet sich an Fachkräfte des Krisendienstes Psychiatrie Oberbayern, sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialbürgerhäusern (SBH), die Abteilung Wohnungslosenhilfe und Prävention (WP) / Bezirkssozialarbeit (BSA) im Amt für Wohnen und Migration, die Aufsuchende SozialArbeit (ASA) sowie das Stadtjugendamt. Ein wichtiges Ziel sei, dass Dienste, die in der Landeshauptstadt München Menschen in akuten sozialen und psychischen Problemen zur Seite stehen, enger und tragfähiger zusammenarbeiten. „Wir sind sicher, seelische Notlagen so noch besser auffangen und nachhaltiger zu ihrer Bewältigung beitragen zu können“, heißt es im Vorwort weiter.
Mit der nun vorliegenden Vereinbarung wird auch eine Vorgabe des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) erfüllt. Es räumt der psychiatrischen Krisenhilfe einen zentralen Stellenwert ein und legt unter anderem fest, dass Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Krisendienst und den an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Fachstellen geschlossen werden sollen.
Eine Vereinbarung mit Vorbildcharakter
„Wir sind froh, dass wir mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München und den anderen Vertragspartnern diese Vereinbarung geschlossen haben, die unsere Zusammenarbeit auf eine feste Basis stellt“, erklärte Dr. Michael Welschehold, stellvertretender Ärztlicher Leiter der Leitstelle und Prokurist der Geschäftsstelle des Krisendienstes Psychiatrie Oberbayern. Welschehold betonte den Vorbildcharakter der Vereinbarung. Es sei wünschenswert, „dass die Kooperation Modell für ähnliche Vereinbarungen auch mit anderen Fachstellen wird.“
Die Kooperationsvereinbarung gibt es als barrierefreies Web-PDF unter www.bezirk-oberbayern.de/Publikationen/Soziales sowie www.krisendienste.bayern/oberbayern zum Herunterladen.
Mehr zum Krisendienst Psychiatrie Oberbayern:
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 655 3000 können sich die Bürgerinnen und Bürger Oberbayerns in seelischen Krisen rund um die Uhr an den Krisendienst Psychiatrie wenden. Die Leitstelle des Krisendienstes unterstützt Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie Angehörige, Bezugspersonen und Fachkreise. Der Krisendienst berät auch Kinder und Jugendliche beziehungsweise deren Eltern.
Die Mitarbeitenden des Krisendiensts klären gemeinsam mit den Betroffenen die Situation. Bei Bedarf vermitteln sie die Anrufenden in geeignete Hilfeangebote. Diese reichen von Beratungsgesprächen über ambulante Krisenbehandlungen, mobile Einsätze vor Ort bis hin zur Weitervermittlung in stationäre Behandlung.